Die singende, klingende HofbehördeWas die Personalakten der Königlichen Schauspiele zu Berlin erzählen

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Rund 2650 Akten von Schauspieler*innen, Sänger*innen, Kammermusiker*innen und anderem Personal der Königlichen Schauspiele (Theater und Oper) finden sich im Geheimen Staatsarchiv PK und gewähren spannende Einblicke in den Alltag der Institution und ihrer Beschäftigten im 19. Jahrhundert.

Während des gesamten 19. Jahrhunderts waren sie das Aushängeschild des Berliner Kulturlebens: die „Königlichen Schauspiele“, als die das Königliche Nationaltheater am Gendarmenmarkt und die Königliche Hofoper Unter den Linden von 1811 bis 1918 firmierten. Trotz überwiegend bürgerlichem, zahlendem Publikum waren die Königlichen Schauspiele eine Hofbehörde. Sie wurde zum großen Teil aus dem preußischen Kronfideikommiss subventioniert, also aus jenem Vermögen, das zum Unterhalt des Königlichen Hauses und des Hofes bestimmt war. Die künstlerischen, personellen, technischen, wirtschaftlichen und Verwaltungsangelegenheiten wurden von einem Generalintendanten geleitet, der als Hofbeamter dem Minister des Königlichen Hauses unterstellt war, und in den Handbüchern über den Königlich Preußischen Hof und Staat ist das Personal beim Hofstaat des regierenden Monarchen verzeichnet. 

Trotz großer Verluste sind im Geheimen Staatsarchiv in Berlin-Dahlem im Bestand Brandenburg-Preußisches Hausarchiv (BPH), Rep. 119 Generalintendanz der Staatstheater rund 2.650 Personalakten der Königlichen Schauspiele erhalten, vorwiegend ab der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Es handelt sich um 545 Schauspieler*innen, 336 Sänger*innen, 330 Chorsänger*innen, 263 Tänzer*innen sowie 235 Kammermusiker und Hilfskammermusiker (darunter drei Frauen), außerdem Intendantursekretäre, Kapellmeister, Korrepetitoren, Inspektoren, Regisseure, Souffleusen und Souffleure, Dekorationsmaler, Kostümschneider, Personal für Theaterkasse, Garderobe und Beleuchtung, Maschinenmeister, Beleuchter, Friseure und andere mehr. Knapp 450 Personen wurden in dem an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften angesiedelten Editions- und Forschungsprojekt „Anpassungsstrategien der späten mitteleuropäischen Monarchie am preußischen Beispiel (1786–1918)“ erfasst, und zwar im Personenregister und in den Wohntopographien des Berliner Hofes der Stichjahre 1845, 1872, 1891 und 1914, die die Wohnadressen des Hofpersonals im Berliner Stadtbild visualisieren.

Über die biographischen Daten hinaus gestatten die Akten, die vom Anstellungsgesuch bis zum Pensionsbescheid reichen, einen umfassenden Blick hinter die Kulissen und in das Leben und Wirken der Personen: auf das Repertoire der Sänger*innen und Schauspieler*innen, auf die Qualität des künstlerischen Personals, auf Karrieren und Auszeichnungen, auf finanzielle und gesundheitliche Probleme, auf Urlaubspläne, auf interne Streitigkeiten, auf Vertragsverhandlungen und Verwaltungsvorgänge. Damit eröffnen sich zahlreiche Anknüpfungsmöglichkeiten zur wissenschaftlichen Nutzung. Das betrifft neben der individuellen und vergleichenden Biographieforschung, der Musik- und der Theaterwissenschaft vor allem die Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, wobei der hohe Frauenanteil auch spannende Perspektiven für die Genderforschung bietet.

Grundsätzlich nicht vorgesehen, gekniffen oder mit 30 pensioniert: Frauen

Als Mitglieder der Königlichen Kapelle waren Frauen grundsätzlich nicht vorgesehen und trotz Personalmangels auch im und nach dem Ersten Weltkrieg nicht willkommen. So urteilte der Orchestervorstand angesichts einer möglichen Vertragsverlängerung für die Violinistin Marie Böker, die im September 1918 als Aushilfe engagiert worden war, dass das „gesamte Orchester […] der Meinung [sei], dass eine Dame nicht als Mitglied in die ehem. Königl. Kapelle gehört“. „Wollte man die jetzt staatlich anerkannte Gleichberechtigung der Frau im Gewerbsleben auch im Orchester zur Anwendung bringen, so könnten demnächst Vertreterinnen bei allen Instrumenten zu finden sein und dieser Anblick müsste komisch wirken.“ Bökers Vertrag wurde nicht verlängert.
Tänzerinnen hatten es auch nicht leicht. Tanzschülerinnen mussten sich Beleidigungen, „zweideutige unanständige Redensarten“ und Handgreiflichkeiten wie „Griffe, Kneifen u. dergl.“ gefallen lassen, die allerdings disziplinarisch geahndet wurden. Wenn sie als Solotänzerin die Dreißig überschritten hatten, wurden sie meistens „im dienstlichen Interesse“ pensioniert, mit dem Argument, dass die Theaterleitung ihrer Aufgabe, dem Theaterpublikum „junge, elastische und hübsche Erscheinungen in den Vordergrund zu stellen“, anders nicht entsprechen könne. Auch bei Schauspielerinnen und Sängerinnen wurde oft mit künstlerischen Interessen argumentiert, wenn es eigentlich um die äußere Erscheinung ging, die angeblich „für die Bühne nicht mehr gut verwendbar“ war.  

Vom Kassierer zum Hofrat: Karrieren und Auszeichnungen

Die mannigfaltigen Karriereverläufe der Beschäftigten sind meistens schon auf dem Aktendeckel dokumentiert, auch beim Verwaltungspersonal. Heinrich Maeder beispielsweise wurde 1881 als Kontrolleur der Tageskasse eingestellt, 1888 zum Intendantursekretär befördert, war 1893 Bibliothekar, wurde 1895 zum Geheimen expedierenden Sekretär und Registrator ernannt, stieg 1896 zum Bürovorsteher der Generalintendantur auf und wurde 1910 mit dem Charakter als Geheimer Hofrat verabschiedet. 
 

Eine Festanstellung in der Königlichen Kapelle galt als Höhepunkt einer Musikerkarriere. Instrumentalmusiker waren oft jahrelang als Accessisten aushilfsweise tätig, bevor sie als Kammermusiker angestellt wurden. Der exzellente Ruf der Hofkapelle brachte es mit sich, dass die Auswahlkriterien sehr hoch waren und nur Spitzenmusiker verpflichtet wurden. Mit zunehmendem Alter büßten jedoch auch die Besten ihres Faches an Virtuosität ein, und dann musste zwischen hohem künstlerischem Anspruch und Realität vermittelt werden. Kapellmeister Richard Strauss war rigoros und befand, „dass in künstlerischen Fragen Erwägungen menschlichen Mitleids nicht den Ausschlag geben dürfen“. Generalmusikdirektor Leo Blech und er „haben die Pflicht, auf Mängel in den Leistungen der K. Kapelle hinzuweisen und auf deren Beseitigung durch allenfallsige Pensionierungen hinzuwirken“, hieß es beispielsweise im Gutachten zur Zwangspensionierung des Fagottisten Max Bachmann im Jahr 1916. 1902 hatte Strauss über den Cellisten Hermann Jacobowsky befunden, er sei „schon längst künstlerisch […] unfähig“ und seine „Leistungen auch den bescheidensten Anforderungen nicht mehr entsprechend“; seine Pensionierung sei nötig zur „Sanirung der Königl. Kapelle“. Über den 1917 wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig pensionierten Violinisten Carl Kröckel hatte Leo Blech schon 1915 berichtet: „K. hat heute weder Ton noch Bogenführung; ich muss ihn künstlerisch als Ballast bezeichnen.“ Aufgrund schwieriger persönlicher und politischer Verhältnisse wurden dennoch viele Instrumentalisten trotz ihrer angeblichen Unzulänglichkeit noch viele Jahre „durchgeschleppt“, wie Strauss es während des Weltkrieges einmal formulierte.

Für besondere Leistungen, zu Dienstjubiläen oder anlässlich ihrer Pensionierung konnten Instrumentalmusiker vom Monarchen ausgezeichnet werden, üblicherweise mit dem Kronen- oder dem Roten Adlerorden 4. Klasse oder durch die Ernennung zum Kammervirtuosen. Die umfangreiche Korrespondenz zu Titel- und Ordensverleihungen zeigt, dass über jede Auszeichnung individuell entschieden wurde und dass neben dem Dienstalter und der künstlerischen Qualität auch Charaktereigenschaften eine Rolle spielten. Wer (wie der Cellist Eugen Sandow) gegen die Diensteinteilung aufmuckte und „jeden ihm zugemutheten Dienst als persönliche Kränkung“ ansah, durfte sich über eine Nichtberücksichtigung nicht wundern.
Auch die Angestellten im Intendanturbüro und die technisch-artistischen Beamten wurden vielfach ausgezeichnet. So bekam der Bürovorsteher Heinrich Maeder 1898 den Kronenorden 4. Klasse und 1903 den Roten Adlerorden 4. Klasse. Seine Ernennung zum Geheimen Hofrat 1910 wurde damit begründet, dass er ein „ausserordentlich tüchtiger und fleissiger Beamter“ sei, der „Prototyp eines altpreussischen Beamten mit seiner peinlichen Sorgfalt, seinem eisernen Fleisse und seiner minutiösen Gewissenhaftigkeit“.
Im Jahr 1905 verlieh Königin Auguste Victoria der Kammersängerin Marie Goetze das Silberne Frauenverdienstkreuz am weißen Bande. Dabei ging es keineswegs um ihre glanzvollen Auftritte im Schauspielhaus, sondern um „wiederholte uneigennützige Mitwirkung bei Wohlthätigkeits-Konzerten“. Ziel derartiger Gunsterweise war nicht nur die lobende Anerkennung bestimmter Karrierewege und Verhaltensweisen, sondern auch die Bindung der Beliehenen an die Monarchie.

Hofnähe: Von Musikern und Monarchen

Obwohl sie zum Hofstaat des Monarchen gehörten, hatten nur wenige Beschäftigte der Königlichen Schauspiele Zugang zum Hof. Die musikliebende Prinzessin Louise Sophie, Schwester von Kaiserin-Königin Auguste Victoria und Gemahlin von Prinz Friedrich Leopold von Preußen, beschäftigte Max Salzwedel als Violin- und Fritz Espenhahn als Cellolehrer ihrer Söhne; beide Hofmusiker wurden auch häufig zu gemeinsamen Kammermusikabenden eingeladen. 
Dem Komponisten und Kapellmeister Wilhelm Taubert war der Kontakt zur Dynastie besonders bedeutsam und erinnerungswürdig; er hinterließ der Generalintendantur ein Dutzend Schreiben von Mitgliedern der königlichen Familie. Am 22. November 1843 dankte Friedrich Wilhelm IV. für einen Klavierauszug von Tauberts „Musik zur Medea“ (die übrigens nicht überliefert und auch im Werkverzeichnis des Komponisten nicht aufgeführt ist), und am 29. August 1861 dankten Prinz Adalbert und seine morganatische Gemahlin Therese Elßler für die Widmung einer (ebenfalls nicht erhaltenen) „trefflichen Komposition zur Beerdigungsfeier unseres theuren Sohnes“, der im Alter von 19 Jahren bei einer Nilexpedition ums Leben gekommen war. 

Schreiben von Friedrich Wilhelm IV. an Wilhelm Tauber. Signatur: GStA PK, BPH, Rep. 119, Nr. 3832/1, Bl. 22.
Schreiben von Prinz Adalbert an Wilhelm Tauber. Signatur: GStA PK, BPH, Rep. 119, Nr. 3832/1, Bl. 6.

Auch und gerade im Weltkrieg wurden Musikerinnen und Musiker vom Hof zur Unterhaltung herangezogen – oft zum eigenen Zeitvertreib. So hatte Kronprinz Wilhelm den Heldentenor Walther Kirchhoff zu seinem Adjutanten ernannt, und im September 1917 bestellte er die Berliner Trio-Vereinigung – bestehend aus dem Konzertmeister der Königlichen Kapelle, Bernhard Dessau, dem Pianisten Moritz Mayer-Mahr und dem Cellisten Heinrich Grünfeld – für zwei Wochen an die Westfront in sein Quartier in Schloss Verdier in Stenay/Lothringen. Aber auch im Rahmen von Wohltätigkeit griff man auf Personal der Königlichen Schauspiele zurück. Im November 1915 beispielsweise wurden verwundete Soldaten in den Muschelsaal des Neuen Palais geladen, wo sie von Kaiserin Auguste Victoria und Prinzessin Sophie Charlotte bewirtet wurden und in den Genuss einer musikalischen Darbietung kamen.

Ende der Monarchie und Geburtsstunde von Staatsoper und Staatstheater

Nach dem Ersten Weltkrieg und dem Ende der Monarchie wurden die Königlichen Schauspiele mit allen künstlerischen und sonstigen Beschäftigten von der Hof- in die staatliche Verwaltung übernommen und zunächst dem preußischen Finanzministerium, im Juni 1919 dem neugeschaffenen preußischen Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung unterstellt; seit dem 11. Oktober 1919 führten sie die Bezeichnung „Staatstheater“ bzw. „Staatsoper“. Mit Ausnahme des Generalintendanten, dessen Hofamt aufgelöst wurde, blieb der politische Umbruch für das übrige Personal ohne Konsequenzen und gestaltete sich der Übergang unauffällig und als reiner Verwaltungsakt, der durch einen neuen Vertrag und einen Diensteid auf die Reichsverfassung besiegelt wurde. 

Ausblick

Die in Berlin-Dahlem überlieferten Personalakten der Königlichen Schauspiele geben vielfältige Einblicke in den Alltag der Institution und der an ihr Beschäftigten und bieten sich als reiche Quelle für Forscher*innen  verschiedener Fachrichtungen an. Für die im Rahmen des Akademienvorhabens an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften erfassten Personen werden in Zusammenarbeit mit dem Geheimen Staatsarchiv auch IDs in der Gemeinsamen Normdatei (GND) angelegt. Damit werden die Personen besser sichtbar, eindeutig identifizierbar und Teil eines großen Datennetzwerkes, so dass sie in verschiedenen Kontexten gefunden und die Personendaten nachgenutzt werden können. 


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